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   BPatG, 08.04.2008 - 17 W (pat) 60/04   

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https://dejure.org/2008,34251
BPatG, 08.04.2008 - 17 W (pat) 60/04 (https://dejure.org/2008,34251)
BPatG, Entscheidung vom 08.04.2008 - 17 W (pat) 60/04 (https://dejure.org/2008,34251)
BPatG, Entscheidung vom 08. April 2008 - 17 W (pat) 60/04 (https://dejure.org/2008,34251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchsetzbarkeit einer Beschwerde gegen einen Einspruch im patentrechtlichen Verfahren; Anforderungen an das Vorliegen der Einspruchsberechtigung im Patentrechtsverfahren; Rechtsmissbräuchlichkeit eines Einspruchs gegen eine Patenterteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1997 - X ZB 13/96

    "Tabakdose"; Anforderungen an Darlegung einer Vorbenutzung

    Auszug aus BPatG, 08.04.2008 - 17 W (pat) 60/04
    Über Neuheit oder Erfindungshöhe des Patents war wegen der fehlenden Verfahrensvoraussetzung nicht zu entscheiden (BGH GRUR 1997, 740 - Tabakdose).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BPatG, 08.04.2008 - 17 W (pat) 60/04
    Verfahrensvoraussetzungen, die für das Verfahren in der ersten Instanz unverzichtbar sind, sind nämlich auch im Beschwerdeverfahren jederzeit von Amts wegen zu prüfen (BGH GRUR 1972, 592 - Sortiergerät).
  • BPatG, 27.05.2004 - 21 W (pat) 40/03
    Auszug aus BPatG, 08.04.2008 - 17 W (pat) 60/04
    Für das Einspruchsverfahren wird dies unterschiedlich diskutiert (Schulte, a. a. O., § 59 Rdnr. 44 ff., 48; Benkard, PatG, 9. Aufl., § 59 Rdnr. 5; BPatGE 32, 54; mit Bedenken: Busse, PatG, 6. Aufl., § 59 Rdnr. 23; gegen Berücksichtigung einer Nichtangriffsverpflichtung im Einspruchsverfahren: 21 W (pat) 40/03), jedoch sind im vorliegenden Fall die vertraglichen Verflechtungen der Parteien und Vertragspartner so zahlreich und umfassend, dass aufgrund dieser speziellen Sach- und Rechtslage nach Auffassung des Senats die Möglichkeit der Einrede der Rechtsmissbräuchlichkeit des Einspruchs zuzulassen ist.
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